Apple will seine App-Store-Bedingungen in der Europäischen Union grundlegend vereinfachen. Nach mehr als einjährigen Verhandlungen mit der EU-Kommission sollen am 1. Oktober 2026 neue Regeln in Kraft treten. Geplant sind ein einheitliches Vertragsmodell für Entwickler, veränderte Gebühren und ein leichterer Zugang für alternative App-Marktplätze.
Die Vereinbarung könnte einen Wendepunkt im jahrelangen Streit über die Umsetzung des Digital Markets Act (DMA) markieren. Apple hofft nach eigenen Angaben, damit einen zentralen Konflikt mit den Brüsseler Wettbewerbshütern beizulegen. Eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission stand zunächst noch aus.
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Einheitliche Bedingungen statt zweier Systeme
Bislang mussten sich Entwickler zwischen zwei Modellen entscheiden: Sie konnten entweder Apples weltweite Geschäftsbedingungen nutzen und ihre Anwendungen ausschließlich über den App Store vertreiben oder in die speziellen EU-Bedingungen wechseln, die auch alternative Marktplätze zulassen.
Diese Trennung soll künftig entfallen. Ab Oktober gelten einheitliche Bedingungen für Apps aus Apples eigenem Store und aus alternativen App-Marktplätzen. Auch verschiedene Formen von In-App-Käufen werden darin berücksichtigt.
Damit reagiert Apple auf anhaltende Kritik an der bisherigen Umsetzung des DMA. Kritiker hatten dem Konzern vorgeworfen, den Wettbewerb durch komplizierte Vorgaben und zusätzliche Kosten zu erschweren. Apple hielt dagegen, dass die Regeln notwendig seien, um die Sicherheit von iPhones und iPads zu gewährleisten.
Die EU-Kommission stellte im Juni 2024 dennoch fest, dass Apple gegen Vorgaben des DMA verstoßen habe. Anschließend intensivierten beide Seiten ihre Gespräche. Nach Angaben aus Verhandlungskreisen fanden über mehr als ein Jahr hinweg nahezu wöchentlich Treffen statt.
Neue Provisionen für Entwickler
Mit den neuen Bedingungen führt Apple auch ein überarbeitetes Gebührenmodell ein. Die bisherige EU-spezifische Kerntechnologiegebühr, die sogenannte Core Technology Fee, wird abgeschafft. An ihre Stelle tritt eine pauschale „Core Technology Commission“ von fünf Prozent auf digitale Transaktionen außerhalb des App Stores. Damit will Apple die Kosten für die technische Infrastruktur und die Bereitstellung seiner Plattform abdecken.
Für Verkäufe über den App Store und Apples eigenes Bezahlsystem werden künftig regulär 26 Prozent des Umsatzes fällig. Teilnehmer begünstigter Programme wie des Small Business Program zahlen 15 Prozent.
Nutzen Entwickler innerhalb ihrer App ein alternatives Bezahlsystem, beträgt die Provision 20 Prozent beziehungsweise zehn Prozent für entsprechend qualifizierte Programme. Verlinkt eine im App Store angebotene Anwendung lediglich auf eine externe Kaufseite, verlangt Apple 15 beziehungsweise zehn Prozent.
Entwickler, die sich für eine bestimmte Kombination von Zahlungsoptionen entscheiden, müssen diese nach Angaben des Unternehmens mindestens zwölf Monate beibehalten. Für einen Teil der Anbieter dürfte das neue Modell günstiger sein: Im Standardtarif sinkt die maximale Abgabe beispielsweise von 30 auf 26 Prozent.
Strengere Vorgaben zum Jugendschutz
Teil der neuen Regeln sind auch zusätzliche Schutzmaßnahmen für Minderjährige. Apps aus der Kinderkategorie dürfen künftig nicht mehr auf externe Bezahlseiten verweisen. Für Nutzer unter 13 Jahren sind entsprechende Links generell ausgeschlossen.
Bei Minderjährigen unter 18 Jahren müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte einbezogen werden, wenn alternative Zahlungsmethoden oder externe Kaufangebote genutzt werden sollen.
Die Vorgaben tragen damit einem zentralen Argument Apples Rechnung. Der Konzern hatte wiederholt gewarnt, dass eine stärkere Öffnung seines Betriebssystems neue Risiken für Datenschutz, Betrugsschutz und die Sicherheit minderjähriger Nutzer mit sich bringen könne.
Mehr Anbieter können eigene App-Marktplätze eröffnen
Apple erweitert zugleich den Kreis der Unternehmen und Organisationen, die einen alternativen App-Marktplatz betreiben dürfen. Künftig können sich Anbieter unter anderem über eine ausreichende finanzielle Stabilität, eine Börsennotierung oder die Zugehörigkeit zu einem börsennotierten Konzern qualifizieren.
Auch eine Finanzierung durch eine etablierte Investmentgesellschaft oder eine Prüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer kann als Nachweis dienen. Darüber hinaus sollen staatliche Stellen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen zugelassen werden können.
Offen bleibt allerdings, ob Apple auch den Installationsprozess für alternative App-Stores vereinfachen wird. Der Konzern betrachtet die Öffnung seiner Plattform weiterhin als potenzielles Sicherheitsrisiko. Größere Vorfälle sind seit Einführung der DMA-Regeln bislang jedoch nicht bekannt geworden.
Vorbild für weitere Verhandlungen?
Das neue Modell orientiert sich in Teilen an Regelungen, die Apple bereits gemeinsam mit Behörden in Brasilien und Japan entwickelt hat. Ob die europäischen Änderungen auch scharfe Kritiker wie Epic Games oder Spotify überzeugen werden, ist unklar. Beide Unternehmen wenden sich seit Jahren gegen Apples Gebühren und Beschränkungen.
Die Verständigung könnte dennoch über den App Store hinaus Bedeutung gewinnen. Zwischen Apple und der EU sind weitere Fragen ungeklärt. Dazu zählen der gleichberechtigte Systemzugang für Smartwatches und Kopfhörer anderer Hersteller sowie Funktionen, die Apple europäischen Kunden bislang vorenthält.
Betroffen sind unter anderem die Fernsteuerung des iPhones über einen Mac und neue KI-Funktionen für Siri. Apple begründet die Verzögerungen mit regulatorischen Unsicherheiten in der EU. Die Einigung beim App Store könnte nun den Weg für konstruktivere Gespräche auch in diesen Bereichen ebnen.
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