Personalausweis: PIN-Rücksetzdienst kehrt kostenlos zurück

Wer die PIN für seinen elektronischen Personalausweis vergessen hat, soll sie wieder ohne Besuch im Bürgeramt zurücksetzen können. Die ursprünglich geplante Gebühr von 13,33 Euro entfällt vorerst. Der Dienst soll auch den Zugang zur geplanten digitalen Brieftasche D-You erleichtern.

Die Bundesregierung will die Nutzung der Online-Ausweisfunktion vereinfachen und bringt dafür den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst zurück. Bürgerinnen und Bürger können damit eine neue Geheimnummer für ihren elektronischen Personalausweis anfordern, ohne persönlich im Bürgeramt erscheinen zu müssen.

Der elektronische Ausweis gewinnt mit der geplanten Einführung der digitalen Brieftasche D-You an Bedeutung. Die deutsche Umsetzung der europäischen EUDI-Wallet soll ab Anfang 2027 nutzbar sein. Für ihre Aktivierung wird die Online-Ausweisfunktion benötigt, und damit auch die zugehörige PIN.

Die frühere Bundesregierung hatte den kostenlosen Rücksetz- und Aktivierungsdienst zum 31. Januar 2024 eingestellt. Die Koalition aus Union und SPD plante im November 2025 eine Wiederaufnahme, zunächst allerdings gegen eine Gebühr von 13,33 Euro je Antrag.

Der Bundesrat wandte sich gegen diese Kostenpflicht. Seine Begründung: Solange das Zurücksetzen der PIN im Bürgeramt kostenlos bleibt, könnten viele Menschen weiterhin den persönlichen Besuch wählen, statt für den Versanddienst zu bezahlen. Die Gebühr würde damit dem Ziel entgegenwirken, Behörden zu entlasten und digitale Angebote attraktiver zu machen.

Für einen kostenfreien Dienst aus Bundesmitteln wurden bei erwarteten 400.000 Bestellungen jährlich zusätzliche Ausgaben von rund 5,3 Millionen Euro veranschlagt. Nach einem Bericht von Heise übernimmt das Bundesdigitalministerium die Kosten übergangsweise. Wie eine dauerhafte Finanzierung aussehen soll, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.

Die Bestellung soll über einen für Smartphones optimierten Zugang mit der Ausweis-App möglich sein. Bei der Zustellung bleibt jedoch eine persönliche Identitätsprüfung erforderlich: Die Personalausweisverordnung schreibt vor, dass der Zusteller den Ausweisinhaber anhand seines Personalausweises überprüft.

Der PIN-Brief wird deshalb weiterhin über das Postident-Verfahren übergeben. Wer bei der Zustellung nicht zu Hause ist, muss ihn unter Vorlage eines Ausweisdokuments in einer Postfiliale abholen. Der Weg ins Bürgeramt entfällt damit, eine persönliche Entgegennahme bleibt notwendig.

Sladjan Lazic

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